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ep:eigene_mittel_der_organisation

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 +====== Eigene Mittel der Organisation (Art. 38 EPÜ) ======
  
 +<note>
 +**Artikel 38 EPÜ 2000**
 +
 +Eigene Mittel der [[Europäische Patentorganisation|Organisation]] sind:
 +
 +a) alle Einnahmen aus Gebühren und sonstigen Quellen sowie Rücklagen der Organisation.
 +
 +b) die Mittel des Pensionsreservefonds, der als zweckgebundenes Sondervermögen der Organisation zur Sicherung ihres Versorgungssystems durch die Bildung angemessener Rücklagen dient.
 +</note>
 +
 +Artikel 37-51 EPÜ -> [[Finanzvorschriften]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 1 EPÜ -> [[Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\