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+ | ====== Eidesstattliche Versicherung ====== | ||
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+ | Werden Behauptungen aus einer eidesstattlichen Versicherung bestritten, so muss dem Antrag eines Beteiligten auf Zeugenvernehmung in der Regel stattgegeben werden, bevor diese Behauptungen einer Entscheidung zu Ungunsten dessen zu Grunde gelegt werden, der sie bestreitet.((Leitsatz der Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 30. Juni 2005 T 474/04)) | ||
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+ | Das EPA lässt [[Verfahrensrecht: | ||
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+ | Nach den " | ||
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+ | von der Gegenseite bestritten, so legt die Einspruchsabteilung ihrer Entscheidung in der Regel | ||
+ | eine solche Erklärung nicht zu Grunde, sondern lädt die Person, die die Erklärung abgibt, als Zeugen, wenn der Beteiligte dies anbietet." | ||
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+ | Das Vorgehen nach BPatGE 32, 11, das auch in den Richtlinien (s. o.) empfohlen wird, ist deshalb gerechtfertigt, | ||
+ | das den Inhalt der Erklärung möglicherweise widerlegt.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 30. Juni 2005 T 474/04)) | ||
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+ | Der im Verfahren vor dem EPA geltende [[Verfahrensrecht: | ||
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