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+ | ====== Durchgriffsanspruch ====== | ||
+ | [[Patentschutz]] nach dem EPÜ ist nicht für den Zweck bestimmt, dem Anmelder ein unerschlossenes Forschungsgebiet, | ||
+ | Durchgriffsansprüchen, | ||
+ | der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.10 vom 3. Februar 2009 T 1063/06 – 3.3.10)) | ||
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+ | Eine Anspruchsformulierung, | ||
+ | tatsächlichen Beitrag zum Stand der Technik zu, sodass eine entsprechende Beschränkung des Anspruchsgegenstandes | ||
+ | nicht nur zumutbar, sondern geboten ist.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.10 vom 3. Februar 2009 T 1063/06 – 3.3.10)) | ||
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+ | Die aufgabenhafte Formulierung einer chemischen Verbindung, hier in einem Durchgriffsanspruch, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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