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ep:dienststellen_des_europaeischen_patentamts

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 +====== Dienststellen des europäischen Patentamts ======
 +<note>
 +**Artikel 7 EPÜ 2000**
  
 +In den [[Vertragsstaaten]] und bei zwischenstaatlichen Organisationen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes können, soweit erforderlich und vorbehaltlich der Zustimmung des betreffenden Vertragsstaats oder der betreffenden Organisation, durch Beschluss des Verwaltungsrats Dienststellen des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] zu Informations- oder Verbindungszwecken geschaffen werden.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Artikel 5-9 EPÜ -> [[Die Europäische Patentorganisation]] \\
 +Teil 1 EPÜ -> [[Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\