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ep:der_menschliche_koerper_und_seine_bestandteile

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ep:der_menschliche_koerper_und_seine_bestandteile [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Der menschliche Körper und seine Bestandteile ======
  
 +<note>
 +**Regel 29 (1) AO EPÜ**
 +
 +Der menschliche Körper in den einzelnen Phasen seiner Entstehung und Entwicklung sowie die bloße Entdeckung eines seiner Bestandteile, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, können keine [[Patentierbarkeit|patentierbaren]] Erfindungen darstellen.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 29 (2) AO EPÜ**
 +
 +Ein isolierter Bestandteil des menschlichen Körpers oder ein auf andere Weise durch ein technisches Verfahren gewonnener Bestandteil, einschließlich der Sequenz oder Teilsequenz eines Gens, kann eine [[Patentierbarkeit|patentierbare]] Erfindung sein, selbst wenn der Aufbau dieses Bestandteils mit dem Aufbau eines natürlichen Bestandteils identisch ist.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 29 (3) AO EPÜ**
 +
 +Die gewerbliche Anwendbarkeit einer Sequenz oder Teilsequenz eines Gens muss in der [[europäische Patentanmeldung|Patentanmeldung]] konkret beschrieben werden.
 +</note>
 +
 +Regel 26-34 -> [[Biotechnologische Erfindungen]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 2 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum materiellen Patentrecht]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\