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+ | ====== COVID-19 ====== | ||
+ | Amtsblatt November 2020, A123 -> [[https:// | ||
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+ | Das Europäische Patentamt verfolgt die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 aufmerksam. Entsprechend hat das Amt am 1. Mai[ 1 ] und am 27. Mai 2020[ 2 ] Mitteilungen über Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19 veröffentlicht, | ||
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+ | Regel 134 (5) EPÜ bietet eine Absicherung bei Fristversäumnissen infolge einer durch ein außerordentliches Ereignis verursachten Störung der Zustellung oder Übermittlung der Post mit Wirkung für den Sitz oder Wohnsitz oder den Ort der Geschäftstätigkeit eines Anmelders oder Beteiligten oder seines Vertreters. Diese Vorschrift ist auf Fälle anwendbar, in denen die Fristversäumnis auf außerordentliche Umstände zurückzuführen ist, die der Anmelder nicht zu vertreten hat; sie kann daher von allen Anmeldern, Verfahrensbeteiligten oder deren Vertretern geltend gemacht werden, die durch die Störung in den vom Ausbruch des Virus betroffenen Gebieten beeinträchtigt sind.((Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 10. November 2020 über Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19)) | ||
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+ | Nach Regel 134 (5) EPÜ gilt ein verspätet eingegangenes Schriftstück als rechtzeitig eingegangen, | ||
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+ | Bezüglich der im PCT vorgesehenen Fristen und Bedingungen wird auf Regel 82quater.1 PCT verwiesen. Weist der Beteiligte insbesondere glaubhaft nach, dass die Überschreitung einer im PCT festgelegten Frist auf eine Naturkatastrophe oder eine ähnliche Ursache an seinem Sitz oder Wohnsitz, am Ort seiner Geschäftstätigkeit oder an seinem gewöhnlichen Aufenthaltsort zurückzuführen ist und dass die maßgebliche Handlung so bald wie zumutbar (und spätestens sechs Monate nach Ablauf der betreffenden Frist) vorgenommen wurde, so wird die Fristüberschreitung entschuldigt. Diese Vorschrift ist auf anhängige internationale Anmeldungen in der internationalen Phase anwendbar, auf die Prioritätsfrist jedoch nicht.((Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 10. November 2020 über Störungen aufgrund des Ausbruchs von COVID-19)) | ||
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+ | Das Europäische Patentamt wird die weiteren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 aufmerksam verfolgen und die Anmelder und ihre Vertreter entsprechend informieren, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== |
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