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ep:besondere_angaben_bei_der_eintragung_von_lizenzen

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 +====== Besondere Angaben bei der Eintragung von Lizenzen ======
  
 +<note>
 +**Regel 24 AO EPÜ**
 +
 +Eine Lizenz an einer [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldung]] wird eingetragen 
 +
 +a) als ausschließliche Lizenz, wenn der Anmelder und der Lizenznehmer dies beantragen;
 +
 +b) als Unterlizenz, wenn sie von einem Lizenznehmer erteilt wird, dessen Lizenz im [[europäisches Patentregister|Europäischen Patentregister]] eingetragen ist.
 +</note>
 +
 +Regel 22-24 -> [[Eintragung von Rechtsübergängen, Lizenzen und anderen Rechten]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 2 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum materiellen Patentrecht]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
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