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ep:beschwerde_gegen_kostenverteilung_und_kostenfestsetzung

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ep:beschwerde_gegen_kostenverteilung_und_kostenfestsetzung [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung ======
  
 +<note>
 +**Regel 97 (1) AO EPÜ**
 +
 +Die Verteilung der Kosten des [[Einspruchsverfahren|Einspruchsverfahrens]] kann nicht einziger Gegenstand einer Beschwerde sein. 
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 97 (2) AO EPÜ**
 +
 +Eine Entscheidung über die Festsetzung des Betrags der Kosten des [[Einspruchsverfahren|Einspruchsverfahrens]] ist mit der Beschwerde nur anfechtbar, wenn der Betrag den der Beschwerdegebühr übersteigt.
 +</note>
 +
 +Regel 97-103 -> [[Beschwerdeverfahren]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 6 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum Beschwerdeverfahren]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
ep/beschwerde_gegen_kostenverteilung_und_kostenfestsetzung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1