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+ | ====== Beschwer ====== | ||
+ | Ein Verfahrensbeteiligter kann eine Entscheidung nur anfechten, | ||
+ | wenn er durch sie beschwert ist (Art. 107 EPÜ).((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.09 vom 27. Februar 2007 - T 1178/04)) | ||
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+ | Für die Feststellung einer Beschwer reicht es nicht aus, das ursprünglich formulierte Begehren des Verfahrensbeteiligten | ||
+ | mit dem Inhalt der Entscheidung zu vergleichen, | ||
+ | der erlassenen Entscheidung nicht übereinstimmen.((T 244/85 (ABl. EPA 1988, 216))) | ||
+ | |||
+ | Gegen einen Teil einer erstinstanzlichen Entscheidung kann kein Rechtsmittel eingelegt werden, wenn selbst eine Entscheidung der betreffenden Frage zugunsten des Beschwerdeführers zum | ||
+ | gleichen Ergebnis geführt hätte.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.3.09 vom 27. Februar 2007 - T 1178/04; m.w.N.)) | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | * [[Beschwerdefähige Entscheidungen]] |
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