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— | ep:beschleunigung_des_einspruchsverfahrens [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Beschleunigung des Einspruchsverfahrens | ||
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+ | -> [[http:// | ||
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+ | Ist bei einem nationalen Gericht eines Vertragsstaats eine [[Patentrecht: | ||
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+ | Eine wirksame Beschleunigung des Verfahrens kann jedoch nur erreicht werden, wenn die Beteiligten ihr Vorbringen möglichst rasch und vollständig einreichen und die vom EPA gesetzten Fristen und Termine strikt einhalten. In solchen Fällen kann Anträgen auf Fristverlängerung, | ||
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+ | Der Antrag kann jederzeit gestellt werden. Er ist schriftlich einzureichen und zu begründen. Das Amt wird sich dann nach Kräften bemühen, den nächsten verfahrensrechtlichen Schritt (z. B. Bescheid, Ladung zur | ||
+ | mündlichen Verhandlung) innerhalb von drei Monaten nach Eingang des | ||
+ | Antrags oder, wenn er noch innerhalb der Einspruchsfrist gestellt worden ist, innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Erwiderung des Patentinhabers auf die Einspruchsschrift vorzunehmen (je nachdem, welche Frist später abläuft).((ABl. EPA 4/2008, 221)) | ||
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+ | Darüber hinaus wird das EPA das Einspruchsverfahren auch beschleunigen, | ||
+ | wird, dass Verletzungsverfahren anhängig sind.((ABl. EPA 4/2008, 221)) | ||
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+ | Das EPA ist dabei jedoch auf die Mitwirkung der Beteiligten angewiesen, von denen insbesondere erwartet wird, dass sie ihr Vorbringen möglichst rasch und vollständig einreichen und jedenfalls die vom EPA gesetzten Fristen zur Äußerung auf Bescheide oder zu Schriftsätzen der anderen Beteiligten strikt einhalten. Anträgen auf Fristverlängerung, | ||
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+ | Das EPA ist daran interessiert, | ||
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+ | Durch diese optimierten Arbeitsabläufe reduziert sich die Gesamtdauer bis zu einer Entscheidung in einfach gelagerten Fällen auf 15 Monate vom Ablauf der Einspruchsfrist an gerechnet.((Hinweise des EPA zum gestrafften Einspruchsverfahren, | ||
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+ | Nähere Informationen zur neuen Praxis sind der " | ||
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+ | T 290/90: Eischränkung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde bei einem beschleunigten Verfahren | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | Artikel 99 (1) EPÜ -> [[Einspruch]] | ||
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+ | -> [[Beschleunigung des Verfahrens vor den Beschwerdekammern]] |
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