Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:berichtigung_des_namens_des_beschwerdefuehrers

finanzcheck24.de

no way to compare when less than two revisions

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


ep:berichtigung_des_namens_des_beschwerdefuehrers [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Berichtigung des Namens des Beschwerdeführers ======
  
 +-> [[Beschwerdeführer]]
 +
 +Die Berichtigung des Namens des [[Beschwerdeführer|Beschwerdeführers]], durch die eine andere natürliche oder juristische Person an die Stelle der in der Beschwerdeschrift angegebenen Person treten soll, ist nach Regel 64 a) EPÜ in Verbindung mit Regel 65 (2) EPÜ zulässig, wenn die wirkliche Absicht darin bestand, die Beschwerde im Namen dieser Person einzulegen, und den Angaben in der Beschwerdeschrift, erforderlichenfalls mit Hilfe sonstiger aktenkundiger Informationen, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit entnommen werden konnte, daß die Beschwerde im Namen dieser Person hätte eingelegt werden sollen (Nr. 1 der Entscheidungsgründe).((T 0097/98 vom 21.5.2001 - Spinnverfahren))
 +
 +
 +===== siehe auch =====
ep/berichtigung_des_namens_des_beschwerdefuehrers.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1