Artikel 5 VOBK regelt Bestellung, Aufgaben und Befugnisse des Berichterstatters und ggf. Mitberichterstatters.
Artikel 5 (1) VOBK → Bestellung des Berichterstatters
Regelt Bestellung und Zeitpunkt der Vervollständigung der Kammerbesetzung; Maßnahmen nach Abs. 4 und 5 erst nach Vervollständigung.
Artikel 5 (2) VOBK → Mitberichterstatter
Gemeinsame Durchführung der Maßnahmen nach Abs. 3 bis 5 durch Berichterstatter und Mitberichterstatter.
Artikel 5 (3) VOBK → Vorläufige Prüfung und Priorisierung
Zuweisung der vorläufigen Prüfung und Priorisierung der Beschwerde.
Artikel 5 (4) VOBK → Mitteilungen und Vorbereitung
Entwurf von Mitteilungen und Vorbereitung der Beratungen/Mündlichkeit.
Artikel 5 (5) VOBK → Entwurf der Entscheidungen
Entwurf der Entscheidungen durch den Berichterstatter.
Artikel 5 (6) VOBK → Sprache der Entwürfe
Erstellung von Entwürfen in anderer Amtssprache und Übersetzungsprüfung.
VOBK → Verfahrensordnung der Beschwerdekammern
Regelt das Verfahren vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts.
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