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ep:benutzung_tragbarer_computer_und_anderer_elektronischer_geraete_in_muendlichen_verhandlungen_vor_den_beschwerdekammern

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ep:benutzung_tragbarer_computer_und_anderer_elektronischer_geraete_in_muendlichen_verhandlungen_vor_den_beschwerdekammern [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Benutzung tragbarer Computer und anderer elektronischer Geräte in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern ======
  
 +Tragbare Computer wie Laptops, Tablets
 +und andere elektronische Handgeräte
 +sind in unserer Gesellschaft innerhalb
 +kürzester Zeit zu einem gängigen
 +Unterstützungstool geworden. Sie können
 +vielfältige Aufgaben ausführen
 +und werden zunehmend auch in mündlichen
 +Verhandlungen vor den Beschwerdekammern
 +benutzt. Der Gebrauch
 +elektronischer Geräte in mündlichen
 +Verhandlungen vor den Beschwerdekammern
 +war bisher nicht
 +geregelt, wurde aber in den meisten
 +Fällen gestattet.((Mitteilung des Vizepräsidenten
 +Generaldirektion 3 vom
 +10. Februar 2014 über die
 +Benutzung tragbarer Computer
 +und anderer elektronischer
 +Geräte in mündlichen
 +Verhandlungen vor den
 +Beschwerdekammern))
 +
 +Um die Praxis der Beschwerdekammern
 +im Hinblick auf die Benutzung von
 +tragbaren Computern und anderen
 +elektronischen Geräten in Sitzungssälen
 +klarzustellen, wurde beschlossen,
 +alle an mündlichen Verhandlungen
 +Beteiligten und deren Vertreter über
 +folgende Regelung zu unterrichten:Mitteilung des Vizepräsidenten
 +Generaldirektion 3 vom
 +10. Februar 2014 über die
 +Benutzung tragbarer Computer
 +und anderer elektronischer
 +Geräte in mündlichen
 +Verhandlungen vor den
 +Beschwerdekammern
 +
 +In mündlichen Verhandlungen vor den
 +Beschwerdekammern nach Artikel 116
 +EPÜ dürfen die Beteiligten und ihre
 +Vertreter tragbare Computer wie Laptops,
 +Tablets oder andere elektronische
 +Geräte mit sich führen und benutzen,
 +sofern dies keine Störung oder Belästigung
 +verursacht. Stört beispielsweise
 +die Benutzung eines elektronischen
 +Geräts die mündliche Verhandlung,
 +kann der Vorsitzende diese untersagen.
 +
 +Die Beteiligten und ihre Vertreter werden
 +ferner darauf hingewiesen, dass
 +die Benutzung von Aufzeichnungsgeräten
 +jeglicher Art im Sitzungssaal ohne
 +die Erlaubnis der Kammer nicht gestattet
 +ist (siehe auch die Mitteilung des
 +Vizepräsidenten der Generaldirektion 3
 +des Europäischen Patentamts vom
 +16. Juli 2007 betreffend Tonaufzeichnungen
 +während mündlicher Verhandlungen
 +vor den Beschwerdekammern
 +des EPA; ABl. EPA 2007, Sonderausgabe
 +Nr. 3, 117).
 +
 +===== siehe auch =====