Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


Seitenleiste

Anzeigen:

PatForce

www.stilbetten.de



Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund

ep:benutzung_tragbarer_computer_und_anderer_elektronischer_geraete_in_muendlichen_verhandlungen_vor_den_beschwerdekammern

finanzcheck24.de

Benutzung tragbarer Computer und anderer elektronischer Geräte in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern

Tragbare Computer wie Laptops, Tablets und andere elektronische Handgeräte sind in unserer Gesellschaft innerhalb kürzester Zeit zu einem gängigen Unterstützungstool geworden. Sie können vielfältige Aufgaben ausführen und werden zunehmend auch in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern benutzt. Der Gebrauch elektronischer Geräte in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern war bisher nicht geregelt, wurde aber in den meisten Fällen gestattet.1)

Um die Praxis der Beschwerdekammern im Hinblick auf die Benutzung von tragbaren Computern und anderen elektronischen Geräten in Sitzungssälen klarzustellen, wurde beschlossen, alle an mündlichen Verhandlungen Beteiligten und deren Vertreter über folgende Regelung zu unterrichten:Mitteilung des Vizepräsidenten Generaldirektion 3 vom 10. Februar 2014 über die Benutzung tragbarer Computer und anderer elektronischer Geräte in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern

In mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern nach Artikel 116 EPÜ dürfen die Beteiligten und ihre Vertreter tragbare Computer wie Laptops, Tablets oder andere elektronische Geräte mit sich führen und benutzen, sofern dies keine Störung oder Belästigung verursacht. Stört beispielsweise die Benutzung eines elektronischen Geräts die mündliche Verhandlung, kann der Vorsitzende diese untersagen.

Die Beteiligten und ihre Vertreter werden ferner darauf hingewiesen, dass die Benutzung von Aufzeichnungsgeräten jeglicher Art im Sitzungssaal ohne die Erlaubnis der Kammer nicht gestattet ist (siehe auch die Mitteilung des Vizepräsidenten der Generaldirektion 3 des Europäischen Patentamts vom 16. Juli 2007 betreffend Tonaufzeichnungen während mündlicher Verhandlungen vor den Beschwerdekammern des EPA; ABl. EPA 2007, Sonderausgabe Nr. 3, 117).

siehe auch

1)
Mitteilung des Vizepräsidenten Generaldirektion 3 vom 10. Februar 2014 über die Benutzung tragbarer Computer und anderer elektronischer Geräte in mündlichen Verhandlungen vor den Beschwerdekammern
ep/benutzung_tragbarer_computer_und_anderer_elektronischer_geraete_in_muendlichen_verhandlungen_vor_den_beschwerdekammern.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1