Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
— | ep:beispiel_fuer_ein_verfahren_bei_dem_eine_aufforderung_nach_regel_164_2_epue_ergeht [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | ======= Beispiel für ein Verfahren, bei dem eine Aufforderung nach Regel 164 (2) EPÜ ergeht ====== | ||
+ | Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 10. Juni 2014 über die geänderten Regeln 164 und 135 EPÜ, Amtsblatt Juli 2014 | ||
+ | |||
+ | ==== Internationale Phase ==== | ||
+ | |||
+ | * Das EPA als ISA stellt mangelnde Einheitlichkeit fest (eine in den Ansprüchen zuerst erwähnte Erfindung A und zwei weitere Erfindungen B und C). | ||
+ | * Für die Erfindung A wird ein teilweiser internationaler Recherchenbericht erstellt (Artikel 17 (3) a) PCT) und zusammen mit einer Aufforderung zur * Entrichtung von je einer zusätzlichen Recherchengebühr für die Erfindungen B und C übermittelt. | ||
+ | * Der Anmelder entrichtet eine zusätzliche Recherchengebühr für die Erfindung B (Regel 40.2 PCT). | ||
+ | * Der ISR wird dann für die Erfindungen A und B erstellt. | ||
+ | |||
+ | ==== Europäische Phase ==== | ||
+ | |||
+ | * Die Prüfungsabteilung ist der Auffassung, dass die Erfindungen A, B, C und D beansprucht werden (die Erfindung D wurde der Beschreibung entnommen), und fordert den Anmelder auf, je eine Recherchengebühr für die Erfindungen C und D zu entrichten (Regel 164 (2) a) EPÜ). | ||
+ | * Der Anmelder entrichtet eine Recherchengebühr für die Erfindung D. | ||
+ | Das Ergebnis der Recherche für die Erfindung D wird dem Anmelder mitgeteilt (Regel 164 (2) b) EPÜ). | ||
+ | |||
+ | ==== Optionen für den Anmelder ==== | ||
+ | |||
+ | * Der Anmelder kann im weiteren Verfahren eine der Erfindungen A, B oder D weiterverfolgen (Regel 164 (2) c) EPÜ). | ||
+ | * Beschränkt der Anmelder die Anmeldung beispielsweise auf die Erfindung B, können die Erfindungen A, C bzw. D in Teilanmeldungen weiterverfolgt werden. | ||
+ | * Eine auf die Erfindung A oder D gerichtete Teilanmeldung kann den Anmelder zu einer Gebührenerstattung gemäß Artikel 9 (2) GebO berechtigen. | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
+ | |||
+ | Regel 164 (2) EPÜ -> [[Prüfung der Einheitlichkeit wenn das EPA als ISA tätig war]] |
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de