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ep:begriffsbestimmungen_und_anwendungsbereich_der_geschaeftsordnung_des_beschwerdekammerausschusses

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ep:begriffsbestimmungen_und_anwendungsbereich_der_geschaeftsordnung_des_beschwerdekammerausschusses [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Begriffsbestimmungen und Anwendungsbereich der Geschäftsordnung des Beschwerdekammerausschusses ======
  
 +<note>
 +**Artikel 1 GOBA**  
 +
 +(1) a) Der Begriff "Präsident der Beschwerdekammern" hat die in Regel 12a (1) der Ausführungsordnung zum EPÜ festgelegte Bedeutung.
 +
 +b) Der Begriff "Beschwerdekammereinheit" hat die in Regel 12a (1) der Ausführungsordnung zum EPÜ festgelegte Bedeutung.
 +
 +(2) Diese Geschäftsordnung regelt die Zusammensetzung und die Aufgaben des Beschwerdekammerausschusses.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GOBA -> [[Geschäftsordnung des Beschwerdekammerausschusses]]
ep/begriffsbestimmungen_und_anwendungsbereich_der_geschaeftsordnung_des_beschwerdekammerausschusses.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1