Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:beglaubigung_von_uebersetzungen

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


ep:beglaubigung_von_uebersetzungen [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Beglaubigung von Übersetzungen ======
  
 +<note>
 +**Regel 5 AO EPÜ**
 +
 +Ist die Übersetzung eines Schriftstücks erforderlich, so kann das [[Europäisches Patentamt|Europäische Patentamt]] innerhalb einer zu bestimmenden [[Fristen|Frist]] die Einreichung einer Beglaubigung darüber verlangen, dass die Übersetzung mit dem Urtext übereinstimmt. Wird die Beglaubigung nicht rechtzeitig eingereicht, so gilt das Schriftstück als nicht eingereicht, sofern nichts anderes bestimmt ist.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Regel 1-7 -> [[Allgemeine Vorschriften]] \\
 +Teil 1 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zu den Allgemeinen Vorschriften und Institutionellen Vorschriften]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\