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ep:befreiung_von_der_vorpruefung_zur_europaeischen_eignungspruefung

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ep:befreiung_von_der_vorpruefung_zur_europaeischen_eignungspruefung [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Befreiung von der Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung ======
  
 +<note>
 +**Artikel 25 (4) VEB**
 +
 +Bewerber sind von der Vorprüfung
 +gemäß Artikel 1 Absatz 7 befreit, wenn
 +sie
 +
 +a) vor Abhaltung dieser ersten Vorprüfung
 +für eine Prüfung zugelassen waren
 +oder
 +
 +b) bei Abhaltung dieser ersten Vorprüfung
 +erstmals zur Prüfung zugelassen
 +waren und die Erfordernisse des
 +Artikels 11 Absätze 1 bis 6 erfüllen.
 +</note>
 +
 +Artikel 1 (7) VEB -> [[Vorprüfung zur europäischen Eignungsprüfung]]
 +
 +VEB -> [[Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\
 +ABVEB -> [[Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die europäische Eignungsprüfung]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
ep/befreiung_von_der_vorpruefung_zur_europaeischen_eignungspruefung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1