Diese Seite fasst die Mitteilung des Europäischen Patentamts zum Umgang mit Anfragen zum Verfahrensstand zusammen und ordnet sie in die bestehende Praxis ein. Sie richtet sich an Verfahrensbeteiligte, die den Stand der Bearbeitung einzelner Akten beim EPA erfragen möchten. 1)
Anfragen zum Verfahrensstand werden für die konkrete Akte gestellt, vorzugsweise über die in MyEPO bereitgestellten Online‑Formulare. Nach Einreichung erhält die anfragende Partei eine Eingangsbestätigung; Anfrage und Antwort werden der Akte zugeordnet und sind grundsätzlich aktenöffentlich. 2)
Das EPA beantwortet Anfragen mit einer Einschätzung, wann mit der nächsten Amtshandlung zu rechnen ist. Besondere Umstände des Einzelfalls und die Auslastung können den Zeitpunkt beeinflussen. Eine Anfrage beschleunigt das Verfahren nicht und ersetzt keinen gesonderten Beschleunigungsantrag. 3)
Service‑ oder Organisationsbeschwerden sind von Anfragen zum Aktenfortgang zu unterscheiden und folgen einem separaten Verfahren; verfahrensrechtliche Anträge sind auf dem dafür vorgesehenen Weg zu stellen. 4)
Die aktuelle Praxis steht in Kontinuität zu früheren Verlautbarungen und wurde an die heutigen Online‑Dienste und Begriffe angepasst. 5)
→ Verfahren
Umfassen beim EPA den behördlichen Ablauf von Anmeldung über Prüfung bis Entscheidung sowie anschließende Rechtsbehelfe.
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