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Dr. Martin Meggle-Freund

ep:beantragung_von_pct-direkt

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Beantragung von PCT-Direkt

Ein Anmelder kann beantragen, dass seine internationale Anmeldung gemäß PCT-Direkt bearbeitet wird, indem er ein Schreiben („PCT-Direkt-Schreiben“) mit einer informellen Stellungnahme einreicht, mit der die vom EPA in der Stellungnahme zur Recherche für die frühere Anmeldung erhobenen Einwände ausgeräumt werden sollen. Unter „informelle Stellungnahme“ sind Argumente zur Patentierbarkeit der Ansprüche der internationalen Anmeldung zu verstehen sowie gegebenenfalls Erläuterungen zu etwaigen Änderungen der Anmeldungsunterlagen und insbesondere der Ansprüche gegenüber der früheren Anmeldung. PCT-Direkt-Schreiben sind nicht Bestandteil der internationalen Anmeldung.1)

Wenn ein PCT-Direkt-Schreiben eingeht, wird die internationale Anmeldung nur dann gemäß PCT-Direkt bearbeitet, wenn die zwei folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:2)

a) die informelle Stellungnahme wird in der nachstehend unter Nr. 3 angegebenen Form zusammen mit der internationalen Anmeldung beim Anmeldamt eingereicht und

b) die internationale Anmeldung beansprucht die Priorität einer vom EPA recherchierten früheren Anmeldung (europäische oder nationale Erstanmeldung[ 1 ]).

siehe auch

1) , 2)
Mitteilung des Europäischen Patentamts vom 22. Juni 2015 über die Bearbeitung informeller Stellungnahmen zu früheren Recherchenergebnissen durch das EPA als Internationale Recherchenbehörde („PCT-Direkt)
ep/beantragung_von_pct-direkt.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:25 von 127.0.0.1