Das Auslegungsprotokoll zum Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) [→ Auslegungsprotokoll] ist ein Dokument, das die Auslegung von Artikel 69 EPÜ regelt. Artikel 69 EPÜ definiert den Schutzbereich eines europäischen Patents oder einer europäischen Patentanmeldung. Das Protokoll dient dazu, eine einheitliche und faire Auslegung dieses Artikels sicherzustellen.
Die in Artikel 69 EPÜ und Artikel 1 des Protokolls über die Auslegung des Artikels 69 EPÜ niedergelegten Grundsätze der Anspruchsauslegung sind in allen Verfahren vor dem Europäischen Patentamt anzuwenden.1)
Artikel 69 EPÜ ist nicht so auszulegen, dass der Schutzbereich allein durch den strengen, wörtlichen Sinn der Patentansprüche bestimmt wird, während Beschreibung und Zeichnungen lediglich zur Beseitigung von Unklarheiten heranzuziehen wären; ebenso wenig dienen die Ansprüche nur als Richtlinie mit der Folge, dass sich der Schutzbereich auf alles erstreckt, was der Fachmann der Beschreibung und den Zeichnungen entnimmt. Vielmehr ist ein Mittelweg einzuhalten, der einen angemessenen Schutz für den Patentinhaber mit einem angemessenen Maß an Rechtssicherheit für Dritte verbindet.2)
Zweck des Auslegungsprotokolls ist es, sowohl eine Überbetonung des wörtlichen Anspruchssinns, wenn die Patentansprüche isoliert vom übrigen Text betrachtet werden, als auch eine Überbetonung des allgemeinen erfinderischen Konzepts in der Beschreibung im Vergleich zum Stand der Technik zu vermeiden, bei der dem Wortlaut der Patentansprüche als Mittel der Definition nicht ausreichend Rechnung getragen würde.3)
→ Auslegungsprotokoll
Dokument, das die Auslegung von Artikel 69 EPÜ regelt.
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