Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
Dieser Teil umfasst allgemeine Vorschriften, die für verschiedene Verfahren vor dem Europäischen Patentamt gelten. Er behandelt die Form von Entscheidungen und Mitteilungen, die Einwendungen Dritter, die mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme sowie die Zustellung von Schriftstücken. Zudem werden die Berechnung und Verlängerung von Fristen, die Weiterbehandlung und Wiedereinsetzung sowie Änderungen und Berichtigungen in den eingereichten Unterlagen geregelt.
Kapitel 1 (§§ 111–113) → Entscheidungen und Mitteilungen des Europäischen Patentamts
Dieses Kapitel regelt die Form und den Inhalt von Entscheidungen und Mitteilungen des Europäischen Patentamts.
Kapitel 2 (§§ 114–114) → Einwendungen Dritter
In diesem Kapitel werden die Vorschriften für Einwendungen Dritter gegen europäische Patentanmeldungen behandelt.
Kapitel 3 (§§ 115–124) → Mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme
Dieses Kapitel regelt die Durchführung von mündlichen Verhandlungen und Beweisaufnahmen vor dem Europäischen Patentamt.
Kapitel 4 (§§ 125–130) → Zustellungen
In diesem Kapitel werden die Vorschriften zur Zustellung von Schriftstücken durch das Europäische Patentamt behandelt.
Kapitel 5 (§§ 131–136) → Fristen
Dieses Kapitel regelt die Berechnung und Verlängerung von Fristen im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt.
Kapitel 6 (§§ 137–140) → Änderungen und Berichtigungen
In diesem Kapitel werden die Vorschriften zur Änderung und Berichtigung von Unterlagen im Verfahren vor dem Europäischen Patentamt behandelt.
Kapitel 7 (§§ 141–141) → Auskünfte über den Stand der Technik
Dieses Kapitel beschreibt die Anforderungen an die Einreichung von Auskünften über den Stand der Technik durch den Anmelder, insbesondere bei Inanspruchnahme einer Priorität.
Kapitel 8 (§§ 142–142) → Unterbrechung des Verfahrens
In diesem Kapitel werden die Vorschriften zur Unterbrechung des Verfahrens vor dem Europäischen Patentamt behandelt.
Kapitel 9 (§§ 143–147) → Unterrichtung der Öffentlichkeit
Dieses Kapitel regelt die Unterrichtung der Öffentlichkeit über europäische Patentanmeldungen und Patente.
Kapitel 10 (§§ 148–150) → Rechts- und Amtshilfe
In diesem Kapitel werden die Vorschriften zur Rechts- und Amtshilfe zwischen dem Europäischen Patentamt und den Behörden der Vertragsstaaten behandelt.
Kapitel 11 (§§ 151–154) → Vertretung
Dieses Kapitel regelt die Vertretung vor dem Europäischen Patentamt.
EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Die Ausführungsverordnung zum europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ist eine Regelung, die bestimmt, wie die Artikel des Übereinkommens anzuwenden sind.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de