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ep:ausfuehrungsordnung_zum_uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_6_kapitel_1
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Beschwerdeverfahren (EPÜ Teil 6, Kapitel 1)

Dieses Kapitel behandelt das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts. Es umfasst die Einlegung und Begründung von Beschwerden, die Prüfung und Verwerfung von Beschwerden sowie die Form der Entscheidungen der Beschwerdekammer. Zudem wird die Rückzahlung der Beschwerdegebühr geregelt.

Regel 97 EPÜ → Beschwerde gegen Kostenverteilung und Kostenfestsetzung
Die Verteilung der Kosten des Einspruchsverfahrens kann nicht einziger Gegenstand einer Beschwerde sein.

Regel 98 EPÜ → Verzicht oder Erlöschen des Patents
Beschwerde gegen die Entscheidung einer Einspruchsabteilung kann auch eingelegt werden, wenn in allen benannten Vertragsstaaten auf das europäische Patent verzichtet worden ist oder das Patent erloschen ist.

Regel 99 EPÜ → Inhalt der Beschwerdeschrift und der Beschwerdebegründung
Die Beschwerdeschrift muss bestimmte Angaben enthalten, und in der Beschwerdebegründung sind die Gründe darzulegen, aus denen die angefochtene Entscheidung aufzuheben oder abzuändern ist.

Regel 100 EPÜ → Prüfung der Beschwerde
Die Vorschriften für das Verfahren vor dem Organ, das die angefochtene Entscheidung erlassen hat, sind im Beschwerdeverfahren anzuwenden.

Regel 101 EPÜ → Verwerfung der Beschwerde als unzulässig
Die Beschwerdekammer verwirft die Beschwerde als unzulässig, wenn bestimmte Mängel nicht vor Ablauf der Fristen nach Artikel 108 beseitigt worden sind.

Regel 102 EPÜ → Form der Entscheidung der Beschwerdekammer
Die Entscheidung der Beschwerdekammer ist schriftlich abzufassen und muss bestimmte Angaben enthalten.

Regel 103 EPÜ → Rückzahlung der Beschwerdegebühr
Die Beschwerdegebühr wird zurückgezahlt, wenn der Beschwerde abgeholfen oder ihr stattgegeben wird und die Rückzahlung wegen eines wesentlichen Verfahrensmangels der Billigkeit entspricht.

siehe auch

EPÜ, Teil 6 → Ausführungsvorschriften zum sechsten Teil des Übereinkommens
Dieser Teil behandelt das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts.

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