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ep:ausfuehrungsordnung_zum_uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_6
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Ausführungsvorschriften zum sechsten Teil des Übereinkommens (EPÜ Teil 6)

Dieser Teil behandelt das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts. Er umfasst Vorschriften zur Einlegung und Begründung von Beschwerden, zur Prüfung und Verwerfung von Beschwerden sowie zur Form der Entscheidungen der Beschwerdekammer. Zudem werden die Anträge auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer geregelt.

Kapitel 1 (§§ 97–103) → Beschwerdeverfahren
Dieses Kapitel behandelt das Beschwerdeverfahren gegen Entscheidungen des Europäischen Patentamts.

Kapitel 2 (§§ 104–110) → Anträge auf Überprüfung durch die Grosse Beschwerdekammer
In diesem Kapitel werden die Anträge auf Überprüfung durch die Große Beschwerdekammer behandelt.

siehe auch

EPÜ → Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (EPÜ)
Die Ausführungsverordnung zum europäischen Patentübereinkommen (EPÜ) ist eine Regelung, die bestimmt, wie die Artikel des Übereinkommens anzuwenden sind.

ep/ausfuehrungsordnung_zum_uebereinkommen_ueber_die_erteilung_europaeischer_patente_teil_6.txt · Zuletzt geändert: von migration

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