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ep:ausfuehrung_des_haushaltsplans

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ep:ausfuehrung_des_haushaltsplans [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Ausführung des Haushaltsplans ======
  
 +<note>
 +**Artikel 48 (1) EPÜ 2000**
 +
 +Im Rahmen der zugewiesenen Mittel führt der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] den [[Haushaltsplan]] sowie Berichtigungs- und Nachtragshaushaltspläne in eigener Verantwortung aus.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 48 (2) EPÜ 2000**
 +
 +Der [[Präsident des Europäischen Patentamts]] kann im Rahmen des [[Haushaltsplan|Haushaltsplans]] nach Maßgabe der [[Finanzordnung]] Mittel von Kapitel zu Kapitel oder von Untergliederung zu Untergliederung übertragen.
 +</note>
 +
 +Artikel 37-51 EPÜ -> [[Finanzvorschriften]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 1 EPÜ -> [[Allgemeine Vorschriften und Institutionelle Vorschriften]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\