Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


ep:aufschiebende_wirkung_der_beschwerde

finanzcheck24.de

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.


ep:aufschiebende_wirkung_der_beschwerde [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 1: Zeile 1:
 +====== Aufschiebende Wirkung der Beschwerde ======
  
 +<note>
 +**Artikel 106 (1) S. 1 EPÜ 2000**
 +
 +Die Entscheidungen der Eingangsstelle, der Prüfungsabteilungen, der Einspruchsabteilungen und der Rechtsabteilung sind mit der [[Beschwerde]] anfechtbar. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +  * [[Beschwerdeverfahren]]