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ep:aufrechterhaltung_des_europaeischen_patents

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ep:aufrechterhaltung_des_europaeischen_patents [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Aufrechterhaltung des europäischen Patents ======
  
 +<note>
 +**Artikel 101 (3) EPÜ 2000**
 +
 +Ist die [[Einspruchsabteilung]] der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der vom [[Patentinhaber]] im [[Einspruchsverfahren]] vorgenommenen Änderungen das [[europäisches Patent|europäische Patent]] und die [[Erfindung]], die es zum Gegenstand hat,
 +
 +a) den Erfordernissen dieses [[epü|Übereinkommens]] genügen, so beschließt sie die Aufrechterhaltung des Patents in geänderter Fassung, sofern die in der [[Ausführungsordnung]] genannten Voraussetzungen erfüllt sind;
 +
 +b) den Erfordernissen dieses Übereinkommens nicht genügen, so widerruft sie das Patent.
 +</note>
 +
 +-> [[Prüfung der Klarheit von Ansprüchen im Einspruchs- und Einspruchsbeschwerdeverfahren]]
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 5 EPÜ -> [[Einspruchs- und Beschränkungsverfahren]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +  * [[Prüfung des Einspruchs]]
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