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+ | ====== Aufgabe der Erfindung ====== | ||
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+ | -> [[Verbot der Rückschauende Betrachtung der erfinderischen Tätigkeit]] | ||
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+ | Dem Patentrecht unterliegt der Grundsatz, dass von Erfindungen im | ||
+ | Rahmen des Europäischen Patentübereinkommens, | ||
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+ | Für die Zwecke des [[Aufgabe-Lösungs-Ansatz|Aufgabe-Lösungs-Ansatzes]] muss es sich bei der Aufgabe um eine [[technische Aufgabe]] [-> | ||
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+ | Die objektive technische Aufgabe muß so formuliert werden, dass sich eine erfinderische Tätigkeit auf keinen Fall aus den rein nicht technischen Aspekten des Gegenstands ergibt.((T 1053/98)) | ||
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+ | Merkmale einer Erfindung, die weder eine technische Wirkung haben noch mit den übrigen Merkmalen der Erfindung so in Wechselwirkung stehen, dass sich daraus ein funktionaler technischer Beitrag ergibt, können nicht als [[Technischer Beitrag|Beitrag zur erfinderischen Tätigkeit]] im Sinne des Artikels | ||
+ | 56 EPÜ betrachtet werden.((Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/ | ||
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+ | Dies gilt nicht nur dann, wenn die Merkmale nicht selbst zum [[technischer Charakter|technischen Charakter]] der Erfindung beitragen((T 641/00, a. a. O., Nrn. 2 bis 6 der Entscheidungsgründe, | ||
+ | die Eisenelektrode in 158/97 (Nr. 2.3 der Entscheidungsgründe) | ||
+ | und den elektrischen Isolator in T 176/97 (Nr. 4.4 der Entscheidungsgründe)).((Entscheidung vom 22. März 2006 - T 619/02 - Leitsatz)) | ||
+ | |||
+ | Haben die Unterscheidungsmerkmale einer Erfindung gegenüber dem nächstliegenden Stand der Technik im Rahmen der beanspruchten Erfindung – abgesehen von einer möglicherweise kommerziell vielversprechenden, | ||
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+ | Die " | ||
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+ | Die objektive technische Aufgabe einer Erfindung ist so zu formulieren, | ||
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+ | Vorteile der Erfindung, an denen der Fachmann seine Bemühungen um eine | ||
+ | Weiterentwicklung des Standes der Technik nicht ausgerichtet hätte, weil sie | ||
+ | sich erst durch die Erfindung als erreichbar gezeigt haben, können das der | ||
+ | Erfindung zugrunde liegende technische Problem (die Aufgabe der Erfindung) | ||
+ | nicht bestimmen.((BGH, | ||
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+ | Bei der Definition des technischen Problems, das einer Erfindung zugrunde | ||
+ | liegt, darf nicht ohne weiteres unterstellt werden, dass für den Fachmann die | ||
+ | Befassung mit einer bestimmten Aufgabenstellung angezeigt war. Vielmehr ist | ||
+ | das technische Problem so allgemein und neutral zu formulieren, | ||
+ | Frage, welche Anregungen der Fachmann durch den Stand der Technik insoweit | ||
+ | erhielt, ausschließlich bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit stellt.((BGH, | ||
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+ | Die zu lösende technische Aufgabe ist zwar nicht so zu formulieren, | ||
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+ | Für die Zwecke des Aufgabe-Lösungs-Ansatzes muss es sich bei der | ||
+ | Aufgabe um eine technische Aufgabe [-> | ||
+ | |||
+ | Die technische Aufgabe kann unter Verweis auf eine Zielsetzung auf einem nichttechnischen Gebiet formuliert werden, die folglich nicht Teil des technischen Beitrags ist, den die Erfindung zum Stand der Technik leistet. Dies kann insbesondere durch die Definition einer zu erfüllenden Bedingung erreicht werden (auch wenn sich die Zielsetzung erst a posteriori in Kenntnis der Erfindung erschließt).((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.5.01 vom 15. November 2006 T 154/04)) | ||
+ | |||
+ | Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit nach dem Aufgabe-Lösungs-Ansatz ist grundlegend technischer Art((T 172/03, Nrn. 6 bis 10 der Entscheidungsgründe)) [-> | ||
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+ | Die ursprünglich nach Regel 27 (1) c) EPÜ [nun Regel 42 (1) c) EPÜ 2000] in der Anmeldung oder dem angefochtenen Patent dargestellte technische Aufgabe, die als " | ||
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+ | Wenn der Anspruch jedoch auf eine Zielsetzung auf einem nicht technischen Gebiet verweist, darf diese Zielsetzung bei der Formulierung der Aufgabe als Teil der Rahmenbedingungen für die zu lösende technische Aufgabe aufgegriffen werden, insbesondere als eine zwingend zu erfüllende Vorgabe.((siehe T 641/00 und T 172/03 und G‑VII, 5.4.1)) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | -> [[Aufgabe-Lösungs-Ansatz]] \\ | ||
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+ | Artikel 52 (1) EPÜ -> [[Patentierbare Erfindungen]] \\ | ||
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