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Anwendungsverfahren

Im Europäischen Patentrecht bezeichnet ein Anwendungsverfahren (auch Verwendungsverfahren, Nutzungsverfahren) eine Abfolge von technischen Handlungen oder Schritten, die beschreiben, wie ein bestimmtes Produkt (eine Vorrichtung, eine Zusammensetzung, ein Stoff, etc.) verwendet oder angewendet wird, um einen bestimmten Zweck zu erreichen oder eine bestimmte Wirkung zu erzielen.

Ein Anwendungsverfahren zeichnet sich durch eine definierte Abfolge von Schritten aus. Die einzelnen Schritte des Verfahrens müssen technischer Natur sein, d.h. sie müssen auf Naturgesetzen beruhen und eine technische Wirkung erzielen. Das Verfahren dient der zweckgerichteten Anwendung eines bestimmten Produkts. Das Verfahren zielt darauf ab, eine bestimmte Wirkung oder ein bestimmtes Ergebnis durch die Anwendung des Produkts zu erzielen.

Ein Anwendungsverfahren kann patentierbar sein, wenn es die allgemeinen Voraussetzungen für die Patentierbarkeit erfüllt, d.h. wenn es neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Die Patentierbarkeit eines Anwendungsverfahrens kann sich auf die spezifische Abfolge der Schritte, auf die Art und Weise der Anwendung des Produkts oder auf die durch die Anwendung erzielte Wirkung beziehen.

Im europäischen Patentrecht sind Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung des menschlichen oder tierischen Körpers grundsätzlich von der Patentierung ausgeschlossen [Art. 53(c) EPÜ → Verfahren zur chirurgischen oder therapeutischen Behandlung und Diagnostizierverfahren]. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Erzeugnisse (z.B. Stoffe oder Stoffgemische) zur Anwendung in einem dieser Verfahren. In diesem Fall kann die Patentierbarkeit auf einer neuen medizinischen Indikation beruhen (siehe Erste medizinische Indikation und Zweite medizinische Indikation).

Beispiele für Anwendungsverfahren sind Verfahren zur Verwendung eines bestimmten Katalysators in einer chemischen Reaktion, Verfahren zur Verwendung eines bestimmten Arzneimittels zur Behandlung einer bestimmten Krankheit, Verfahren zur Verwendung einer bestimmten Vorrichtung zur Durchführung einer bestimmten Messung, etc.

siehe auch

Erfindung
Eine neue und erfinderische technische Lösung für ein technisches Problem.

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