Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Die zweite medizinische Indikation wird heute im Format des zweckgebundenen Stoffanspruchs nach Artikel 54 Absatz 5 EPÜ beansprucht; die frühere Schweizer Anspruchsform ist seit Einführung des EPÜ 2000 obsolet, soweit Neuheit allein aus der weiteren therapeutischen Verwendung resultiert.
Nach der Entscheidungspraxis des Europäischen Patentamts kommt seit dem 13. Dezember 2007 für weitere medizinische Verwendungen ausschließlich zweckgebundener Stoffschutz in Betracht; die Schweizer Anspruchsform diente zuvor der richterrechtlichen Überbrückung einer Gesetzeslücke.1)
Artikel 54 (5) EPÜ → Zweite medizinische Indikation
Erweitert die Regelung des Absatzes 4 auf spezifische Anwendungen von Stoffen oder Stoffgemischen in Verfahren nach Artikel 53 c), die nicht zum Stand der Technik gehören.
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