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Der Anmeldetag einer europäischen Patentanmeldung ist der Tag, an dem die in der Ausführungsordnung festgelegten Erfordernisse erfüllt sind.
Das Europäische Patentamt prüft nach Maßgabe der Ausführungsordnung, ob die Anmeldung den Erfordernissen für die Zuerkennung eines Anmeldetags genügt.
→ Eingangs- und Formalprüfung (Artikel 90 EPÜ)
Artikel 75-86 EPÜ → Die europäische Patentanmeldung als Gegenstand des Vermögens
Teil 3 EPÜ → Europäische Patentanmeldung
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