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ep:angaben_ueber_die_zahlung

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ep:angaben_ueber_die_zahlung [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Angaben über die Zahlung ======
  
 +<note>
 +**Artikel 6 (1) GebO EPÜ**
 +
 +Jede Zahlung muss den Einzahler bezeichnen und die notwendigen Angaben enthalten, die es dem [[Europäisches Patentamt|Amt]] ermöglichen, den Zweck der Zahlung ohne Weiteres zu erkennen.
 +</note>
 +<note>
 +**Artikel 6 (2) GebO EPÜ**
 +
 +Ist der Zweck der Zahlung nicht ohne Weiteres erkennbar, so fordert das [[Europäisches Patentamt|Amt]] den Einzahler auf, innerhalb einer vom Amt zu bestimmenden Frist diesen Zweck schriftlich mitzuteilen. Kommt der Einzahler der Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so gilt die Zahlung als nicht erfolgt.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +GebO -> [[Gebührenordnung]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EP ->  [[Europäisches Patentrecht]]
ep/angaben_ueber_die_zahlung.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1