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ep:anforderung_von_unterlagen

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ep:anforderung_von_unterlagen [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Anforderung von Unterlagen ======
  
 +<note>
 +**Regel 83 EPÜ 2000**
 +
 +Unterlagen, die von einem am [[Einspruchsverfahren]] Beteiligten genannt werden, sind zusammen mit dem [[Einspruch]] oder dem schriftlichen Vorbringen einzureichen. Sind solche Unterlagen nicht beigefügt und werden sie nach Aufforderung durch das [[Europäische Patentamt]] nicht rechtzeitig nachgereicht, so braucht das Europäische Patentamt das darauf gestützte Vorbringen nicht zu berücksichtigen.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Regel 75-89 -> [[Einspruchsverfahren]] \\
 +Teil 5 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum Einspruchs- und Beschränkungsverfahren]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\