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ep:amts-_und_rechtshilfe

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ep:amts-_und_rechtshilfe [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Amts- und Rechtshilfe ======
  
 +<note>
 +**Artikel 131 (1) EPÜ 2000**
 +
 +Das [[Europäische Patentamt]] und die Gerichte oder Behörden der [[Vertragsstaaten]] unterstützen einander auf Antrag durch die Erteilung von Auskünften oder die Gewährung von [[Akteneinsicht]], soweit dieses [[epü|Übereinkommen]] oder das nationale Recht nichts anderes vorsieht. Gewährt das Europäische Patentamt Gerichten, Staatsanwaltschaften oder Zentralbehörden für den gewerblichen Rechtsschutz Akteneinsicht, so unterliegt diese nicht den Beschränkungen des Artikels 128 [-> [[Akteneinsicht]]].
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 131 (2) EPÜ 2000**
 +
 +Die Gerichte oder andere zuständige Behörden der [[Vertragsstaaten]] nehmen für das [[Europäische Patentamt]] auf dessen Ersuchen um Rechtshilfe [[Beweisaufnahme|Beweisaufnahmen]] oder andere gerichtliche Handlungen innerhalb ihrer Zuständigkeit vor.
 +</note>
 +
 +Artikel 127-132 EPÜ -> [[Unterrichtung der Öffentlichkeit und Behörden]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 7 EPÜ -> [[Gemeinsame Vorschriften]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\