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— | ep:aesthetische_formschoepfungen [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Ästhetische Formschöpfungen ====== | ||
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+ | **Artikel 52 (2) b) EPÜ 2000** | ||
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+ | Als Erfindungen im Sinne des Absatzes 1 werden insbesondere nicht angesehen: ästhetische Formschöpfungen; | ||
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+ | Eine ästhetische Formschöpfung bezieht sich der Definition nach auf ein Erzeugnis (beispielsweise ein Gemälde oder eine Skulptur) mit Aspekten, die nicht technischer Art sind und im Wesentlichen subjektiv zu beurteilen sind. Der ästhetische Effekt selbst ist nicht patentierbar, | ||
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+ | Der ästhetische Effekt selbst ist nicht patentierbar, | ||
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+ | Jedoch könnte in Fällen, in denen durch eine technische Anordnung oder andere technische Mittel ein ästhetischer Effekt erzielt wird, zwar nicht der ästhetische Effekt selbst, aber das Mittel zu dessen Erzielung patentierbar sein.((Case Law I.A.1.5)) | ||
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+ | Funktionelle Angaben mit Bezug auf allgemeine ästhetische Formschöpfungen definieren keine ästhetische Formschöpfung als solche, jedenfalls sofern und soweit sie technische Merkmale eines Anspruchsgegenstands ausreichend bestimmen.((T 686/90)) | ||
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+ | Wenn im Anspruch eine formal nicht spezifizierte ästhetische Formschöpfung als Zweckangabe, | ||
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+ | Im Außenbereich auftretende, | ||
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+ | Die Tatsache, dass ein Gegenstand oder eine Vorrichtung ganz oder teilweise eine bestimmte Farbe habe, stellt als solche kein technisches Merkmal dar.((T 119/88 (ABl. 1990, 395))) | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Patentierungsausschluß]] |
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