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— | ep:aequivalente_benutzung_eines_europaeischen_patents [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Äquivalente Benutzung eines europäischen Patents ====== | ||
+ | Damit eine vom [[Patentecht: | ||
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+ | Die Ausführung muss erstens das der Erfindung zugrunde liegende Problem mit (zwar abgewandelten, | ||
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+ | Zweitens müssen seine Fachkenntnisse den Fachmann befähigen, die abgewandelte Ausführung mit ihren abweichenden Mitteln als gleichwirkend aufzufinden [-> [[Patentrecht: | ||
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+ | Die Überlegungen, | ||
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+ | Sind die Voraussetzungen der Gleichwirkung, | ||
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+ | Der Schutzbereich des Patents wird auf diese Weise nach Maßgabe dessen bestimmt, was der Fachmann auf der Grundlage der erfindungsgemäßen Lehre als äquivalent zu erkennen vermag, und damit an dem Gebot des Art. 1 des [[Auslegungsprotokoll|Auslegungsprotokolls]] ausgerichtet, | ||
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+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | * [[Patentrecht: |
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