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ep:aenderungen_in_der_liste_der_vertreter

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ep:aenderungen_in_der_liste_der_vertreter [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Änderungen in der Liste der Vertreter ======
  
 +<note>
 +**Regel 154 (1) AO EPÜ**
 +
 +Die Eintragung des zugelassenen Vertreters in der Liste der zugelassenen Vertreter wird gelöscht, wenn der zugelassene Vertreter dies beantragt oder trotz wiederholter Mahnung den [[Jahresbeitrag]] an das Institut bis Ende September des Jahres, für das der Beitrag fällig ist, nicht entrichtet hat.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 154 (2) AO EPÜ**
 +
 +Unbeschadet der nach Artikel 134a Absatz 1 c) getroffenen Disziplinarmaßnahmen wird die Eintragung eines zugelassenen Vertreters von Amts wegen nur gelöscht: 
 +
 +a) im Fall seines Todes oder bei fehlender Geschäftsfähigkeit;
 +
 +b) wenn er nicht mehr die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats besitzt, sofern ihm nicht Befreiung nach Artikel 134 Absatz 7 a) [-> [[Institut der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter]]] erteilt wurde;
 +
 +c) wenn er seinen Geschäftssitz oder Arbeitsplatz nicht mehr in einem [[Vertragsstaaten|Vertragsstaat]] hat.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Regel 154 (3) AO EPÜ**
 +
 +Eine nach Artikel 134 [-> [[Vertretung vor dem Europäischen Patentamt]]] oder in die Liste der zugelassenen Vertreter eingetragene Person, deren Eintragung gelöscht worden ist, wird auf Antrag wieder in die Liste eingetragen, wenn die Voraussetzungen für die Löschung entfallen sind.
 +</note>
 +
 +Regel 151-154 -> [[Vertretung]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 7 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zu den Gemeinsamen Vorschriften]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\