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ep:aenderung_des_europaeischen_patents

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ep:aenderung_des_europaeischen_patents [2023/07/25 08:26] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Änderung des europäischen Patents ======
  
 +<note>
 +**Regel 80 EPÜ 2000**
 +
 +Unbeschadet der Regel 138 [-> [[Unterschiedliche Patentansprüche, Beschreibungen und Zeichnungen für verschiedene Staaten]]] können die [[Beschreibung]], die [[Patentansprüche]] und die [[Zeichnungen]] geändert werden, soweit die Änderungen durch einen Einspruchsgrund nach Artikel 100 [-> [[Einspruchsgründe]]] veranlasst sind, auch wenn dieser vom [[Einsprechender|Einsprechenden]] nicht geltend gemacht worden ist.
 +</note>
 +
 +Regel 57a EPÜ (Regel 80 EPÜ 2000) verbietet es nicht, ein erteiltes Patent mit einem einzigen unabhängigen Anspruch so zu ändern, dass mehrere unabhängige Ansprüche eingeführt werden, wenn die Änderung eine notwendige und zweckmäßige Reaktion auf einen Einspruchsgrund ist.((Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer 3.2.06 vom 28. Juni 2007 T 263/05, Nr. 4.8 der Entscheidungsgründe))
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Regel 75-89 -> [[Einspruchsverfahren]] \\
 +Teil 5 AO EPÜ -> [[Ausführungsvorschriften zum Einspruchs- und Beschränkungsverfahren]] \\
 +AO EPÜ -> [[Ausführungsordnung zum Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
ep/aenderung_des_europaeischen_patents.txt · Zuletzt geändert: 2023/07/25 08:26 von 127.0.0.1