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ep:aeltere_rechte_und_rechte_mit_gleichem_anmelde-_oder_prioritaetstag

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ep:aeltere_rechte_und_rechte_mit_gleichem_anmelde-_oder_prioritaetstag [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Ältere Rechte und Rechte mit gleichem Anmelde- oder Prioritätstag ======
 +
 +<note>
 +**Artikel 139 (1) EPÜ 2000**
 +
 +In jedem benannten [[Vertragsstaaten|Vertragsstaat]] haben eine [[europäische Patentanmeldung]] und ein [[europäisches Patent]] gegenüber einer nationalen Patentanmeldung und einem nationalen Patent die gleiche Wirkung als älteres Recht wie eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 139 (2) EPÜ 2000**
 +
 +Eine nationale Patentanmeldung und ein nationales Patent in einem [[Vertragsstaaten|Vertragsstaat]] haben gegenüber einem [[europäisches Patent|europäischen Patent]], soweit dieser Vertragsstaat benannt ist, die gleiche Wirkung als älteres Recht wie gegenüber einem nationalen Patent.
 +</note>
 +
 +<note>
 +**Artikel 139 (3) EPÜ 2000**
 +
 +Jeder [[Vertragsstaaten|Vertragsstaat]] kann vorschreiben, ob und unter welchen Voraussetzungen eine [[Erfindung]], die sowohl in einer [[europäischen Patentanmeldung]] oder einem [[europäischen Patent]] als auch in einer nationalen Patentanmeldung oder einem nationalen Patent mit gleichem [[Anmeldetag]] oder, wenn eine [[Priorität]] in Anspruch genommen worden ist, mit gleichem Prioritätstag offenbart ist, gleichzeitig durch europäische und nationale Anmeldungen oder Patente geschützt werden kann.
 +</note>
 +
 +Artikel 138-139 EPÜ -> [[Nichtigkeit und ältere Rechte]] \\
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +Teil 8 EPÜ -> [[Auswirkungen auf das nationale Recht]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\