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ep:abschnitt_vi_zep_epue

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ep:abschnitt_vi_zep_epue [2023/07/25 08:25] (aktuell) – angelegt - Externe Bearbeitung 127.0.0.1
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 +====== Abschnitt VI ZeP EPÜ ======
  
 +<note>
 +**Abschnitt VI ZeP EPÜ**
 +
 +Die in Artikel 92 [-> [[Erstellung des europäischen Recherchenberichts]]] des [[epü|Übereinkommens]] vorgesehene Recherche wird grundsätzlich für alle [[europäische Patentanmeldung|europäischen Patentanmeldungen]] auf Patentschriften und veröffentlichte Patentanmeldungen sowie weitere einschlägige Dokumente von [[Vertragsstaaten]] ausgedehnt, die zu dem in Artikel 162 Absatz 1 des Übereinkommens erwähnten Zeitpunkt nicht im Prüfstoff des [[Europäisches Patentamt|Europäischen Patentamts]] enthalten sind. Der [[Verwaltungsrat]] legt aufgrund der Ergebnisse einer Studie, die sich insbesondere mit den technischen und finanziellen Aspekten zu befassen hat, den Umfang, die näheren Bedingungen und den Zeitplan der Ausdehnung fest.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +ZeP -> [[Zentralisierungsprotokoll]] \\
 +EPÜ -> [[Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente]] \\
 +EP ->  [[Europäisches Patentrecht]]