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Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter

Nr. 16 der Vorschriften über das laufende Konto (VLK) regelt die Abbuchung von Jahresbeiträgen von Mitgliedern des Instituts der beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter auf laufende Konten.

Nr. 16.1 VLK → Belastung mit Jahresbeiträgen
Laufende Konten können mit Jahresbeiträgen von epi-Mitgliedern belastet werden.

Nr. 16.2 VLK → Feste Abbuchungstage
Abbuchungsaufträge werden jährlich am 25. Februar und 25. Juni ausgeführt.

siehe auch

VLK → Vorschriften über das laufende Konto
Regeln die Eröffnung, Führung, Auflösung und Nutzung von laufenden Konten beim Europäischen Patentamt.

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