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dpmav:sitzungen_der_markenabteilung

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 +===== Sitzungen der Markenabteilung =====
  
 +<note>
 +** § 5 (3) DPMAV** 
 +
 +In Verfahren vor der Markenabteilung bedarf es der Beratung und Abstimmung in einer Sitzung für
 +
 +1. Beschlüsse nach den §§ 53 und 57 des Markengesetzes und
 +
 +2. Aufgaben der Markenabteilungen, die nicht von den Vorsitzenden allein bearbeitet werden oder von ihnen an 
 +
 +Angehörige der Markenabteilung nach § 56 Abs. 3 Satz 3 des Markengesetzes übertragen worden sind.
 +Von der Beratung kann abgesehen werden, wenn die jeweils zuständigen Vorsitzenden sie nicht für erforderlich halten.
 +</note>
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 5  DPMAV -> [[Markenabteilungen]]