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dpmav:inhalt_des_antrags_auf_eintragung_eines_rechtsuebergangs

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 +====== Inhalt des Antrags auf Eintragung eines Rechtsübergangs  ======
 +
 +<note>
 +**§ 28 DPMAV (2)**
 +
 +In dem Antrag sind anzugeben:
 +  - das Aktenzeichen des Schutzrechts,
 +  - der Name, der Sitz und die Zustellungsanschrift des Inhabers des Schutzrechts in der im Register eingetragenen Form,
 +  - Angaben über die Rechtsnachfolger entsprechend § 4 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 der Patentverordnung, § 3 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 der Gebrauchsmusterverordnung, § 5 Abs. 1 bis 4 der Markenverordnung, § 6 Absatz 1 bis 4 der Designverordnung und § 3 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, 5 Nr. 1 und 2 der Halbleiterschutzverordnung,
 +  - falls die Rechtsnachfolger einen Vertreter bestellt haben, der Name und die Anschrift des Vertreters nach Maßgabe des § 13.
 +</note>
 +
 +§ 28 DPMAV -> [[Eintragung eines Rechtsübergangs]]
 +
 +===== siehe auch =====
 +
 +§ 28 DPMAV -> [[Eintragung eines Rechtsübergangs]]