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designrecht:wegfall_absatz_4

Wegfall Absatz 4

§ 22 (4) der DesignV ist aufgehoben.

§ 22 (4) DesignV

(weggefallen)

(+++) § 22: Zur Anwendung vgl. § 27 Abs. 2 +++

siehe auch

§ 22 DesignV → Verfahrensgrundsätze
Bestimmt die Verfahrensgrundsätze im Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.

DesignV, Abschnitt 4 → Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Bestimmt die Anforderungen an die Antragstellung und die Verfahrensgrundsätze im Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.

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