Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


designrecht:vorlage_und_besichtigung_-_unverhaeltnismaessigkeit

finanzcheck24.de

Vorlage und Besichtigung - Unverhältnismäßigkeit

§ 46a (2) des DesignG bestimmt den Ausschluss des Anspruchs bei Unverhältnismäßigkeit.

§ 46a (2) DesignG

Der Anspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme im Einzelfall unverhältnismäßig ist.

siehe auch

§ 46a DesignG → Vorlage und Besichtigung
Übersichtsseite mit allen Absätzen.

DesignG, Abschnitt 8 → Rechtsverletzungen
Regelt die Ansprüche bei Designverletzungen, einschließlich Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und Strafvorschriften.

designrecht/vorlage_und_besichtigung_-_unverhaeltnismaessigkeit.txt · Zuletzt geändert: von mfreund