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designrecht:unzulaessigkeit_bei_rechtskraeftiger_dpma-entscheidung
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Unzulässigkeit bei rechtskräftiger DPMA-Entscheidung

§ 52b (2) des DesignG bestimmt, wann die Widerklage unzulässig ist, wenn bereits ein Nichtigkeitsverfahren entschieden wurde.

§ 52b (2) DesignG

Die Widerklage ist unzulässig, soweit im Nichtigkeitsverfahren (§ 34a) über denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien durch unanfechtbaren Beschluss entschieden wurde.

siehe auch

§ 52b DesignG → Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Übersichtsseite zu § 52b DesignG mit allen Absätzen.

DesignG, Abschnitt 9 → Verfahren in Designstreitsachen
Bestimmt die Zuständigkeit der Gerichte in Designstreitsachen und besondere Verfahrensvorschriften.

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