Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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§ 52b (2) des DesignG bestimmt, wann die Widerklage unzulässig ist, wenn bereits ein Nichtigkeitsverfahren entschieden wurde.
Die Widerklage ist unzulässig, soweit im Nichtigkeitsverfahren (§ 34a) über denselben Streitgegenstand zwischen denselben Parteien durch unanfechtbaren Beschluss entschieden wurde.
§ 52b DesignG → Widerklage auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Übersichtsseite zu § 52b DesignG mit allen Absätzen.
DesignG, Abschnitt 9 → Verfahren in Designstreitsachen
Bestimmt die Zuständigkeit der Gerichte in Designstreitsachen und besondere Verfahrensvorschriften.
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