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designrecht:schnittmengenbildung [2022/05/12 07:41] – angelegt mfreund | designrecht:schnittmengenbildung [2023/07/25 08:23] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1 | ||
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+ | ====== Schnittmengenbildung ====== | ||
+ | Die Auslegung eines Designs kann zu dem Ergebnis führen, dass Abweichungen der Wiedergaben bei der Bestimmung des Schutzgegenstands außer Betracht bleiben müssen und der Schutzgegenstand gleichsam aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale besteht.((BGH, | ||
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+ | Eine [[Schnittmengenbildung]] ist aber ausgeschlossen, | ||
+ | der Erscheinungsform dieses Erzeugnisses zeigen. Ein aus der Schnittmenge der allen Darstellungen gemeinsamen Merkmale im Wege der Abstraktion gebildeter Schutzgegenstand wäre entgegen § 37 Abs. 1 DesignG in der Anmeldung | ||
+ | nicht sichtbar wiedergegeben, | ||
+ | |||
+ | ===== siehe auch ===== | ||
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+ | § 1 Nr. 1 DesignG -> [[Design]] |
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