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designrecht:formblatt_fuer_den_nichtigkeitsantrag

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Formblatt für den Nichtigkeitsantrag

§ 21 (1) der DesignV legt nahe, für den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs das vom DPMA herausgegebene Formblatt zu verwenden (§ 34a Absatz 1 DesignG).

§ 21 (1) DesignV

Für den Antrag auf Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit eines eingetragenen Designs (§ 34a Absatz 1 des Designgesetzes) soll das vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebene Formblatt verwendet werden.

siehe auch

§ 21 DesignV → Antragstellung
Regelt die Antragstellung im Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.

DesignV, Abschnitt 4 → Verfahren zur Feststellung oder Erklärung der Nichtigkeit
Bestimmt die Anforderungen an die Antragstellung und die Verfahrensgrundsätze im Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt.

designrecht/formblatt_fuer_den_nichtigkeitsantrag.txt · Zuletzt geändert: von mfreund