§ 27 des DesignG regelt die Entstehung des Schutzes und die Schutzdauer des eingetragenen Designs.
§ 27 (1) DesignG → Entstehung des Schutzes
Der Schutz entsteht mit der Eintragung in das Register.
§ 27 (2) DesignG → Schutzdauer des eingetragenen Designs
Die Schutzdauer des eingetragenen Designs beträgt 25 Jahre, gerechnet ab dem Anmeldetag.
DesignG, Abschnitt 4 → Entstehung und Dauer des Schutzes
Legt fest, wann der Schutz entsteht und wie lange er durch Zahlung von Aufrechterhaltungsgebühren verlängert werden kann.
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