Ein Projekt von:
Dr. Martin Meggle-Freund
Patentanwalt
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Patentanwalt
Regelt verfahrensrechtliche Besonderheiten für internationale (Haager) Registrierungen mit Wirkung für Deutschland: Fristen und Inhalt von Stellungnahmen gegen Schutzverweigerungen, die Umschreibung/Eintragung von Rechtsnachfolgen und die nachträgliche Schutzentziehung. Dabei verweist der Abschnitt für Unwirksamkeitsverfahren auf die nationalen Regeln zum Nichtigkeitsantrag und zu Verfahrensgrundsätzen.
§ 23 DesignV → Stellungnahme zur Schutzverweigerung bei internationalen Eintragungen
Erlaubt dem Inhaber einer internationalen Eintragung binnen vier Monaten ab Absendetag der WIPO-Mitteilung Stellung zu nehmen.
§ 24 DesignV → Umschreibung internationaler Eintragungen
DPMA bestätigt auf Antrag den Inhaberwechsel internationaler Eintragungen bei Nachweis der Rechtsnachfolge; § 28 Abs. 3 DPMA-VO gilt entsprechend.
§ 25 DesignV → Nachträgliche Schutzentziehung
Für Anträge auf Unwirksamkeit internationaler Eintragungen im Bundesgebiet gelten die Vorschriften der §§ 21 und 22 entsprechend.
DesignV → Verordnung zur Ausführung des Designgesetzes
Die Designverordnung (DesignV) ist eine deutsche Rechtsverordnung, die das Verfahren zur Anmeldung, Eintragung und Verwaltung von Designs beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) konkretisiert.
Partnerprojekte: waidlerwiki.de - chiemgau-wiki.de